Irrtum 7: In Deutschland ist es den Wasserversorgern verboten, Chlor als Desinfektionsmittel für Leitungswasser zu nutzen, um Keime und Verunreinigungen abzutöten.

41 % aller der Befragten wissen nicht, dass es den Wasserversorgern erlaubt ist, Chlor als Desinfektionsmittel für Leitungswasser zu nutzen, um Keime und Verunreinigungen abzutöten. Richtig ist: Die Wasserversorger dürfen das Wasser chloren und insgesamt sogar 90 Zusatzstoffe und 9 Desinfektionsverfahren einsetzen, um das Wasser aufzubereiten. Leitungswasser ist im Gegensatz zum Mineralwasser kein Naturprodukt, sondern ein genusstauglich aufbereitetes technisches Produkt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema.

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