Irrtum 5: Die Wasserversorger haften für die Qualität des Leitungswassers aus dem Hahn.

47 % aller Befragten gehen fälschlicherweise davon aus, dass die Wasserversorger für die Qualität des Leitungswassers aus dem Hahn haften. Richtig ist: Die Wasservorsorger haften für die Leitungswasserqualität bis zur Wasseruhr. Für die Qualitätsrisiken in der Hausinstallation ab der Wasseruhr (Last Mile), (also) bis es aus dem Hahn entnommen wird, haftet der Hauseigentümer. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema.

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