Wasser ist nicht gleich Wasser: Fünf verschiedene Wasserarten und ihre Unterschiede

Diese Eigenschaften sind charakteristisch für die einzelnen Wasserarten

Es gibt fünf verschiedene Wasserarten: natürliches Mineralwasser, Heil-, Quell-, Tafel und Leitungswasser bzw. Trinkwasser. Die jeweiligen Eigenschaften müssen nachgewiesen werden, um die Produktbezeichnung führen zu dürfen. Wegen der regional unterschiedlichen Beschaffenheit der Böden und Gesteinsschichten ist dennoch jedes Wasser einzigartig.

Natürliches Mineralwasser: Das Naturprodukt stammt aus unterirdischen Wasservorkommen, die vor Verunreinigungen geschützt sind. Weil es an der Quelle mikrobiologisch einwandfrei ist, zeichnet es sich durch eine ursprüngliche Reinheit aus. Zudem enthält es natürliche Mineralien und Spurenelemente, die wichtig für die Ernährung sind. Deren Zusammensetzung muss darüber hinaus gemäß der Mineral- und Trinkwasserverordnung (MTVO) konstant sein. Diese schreibt außerdem vor, dass Mineralwasser abgesehen von Kohlensäure nichts hinzugefügt werden darf. Eisen, Schwefel und Mangan dürfen aus optischen beziehungsweise geschmacklichen Gründen entfernt werden. Der Hersteller muss auf dem Etikett der Flasche angeben, welche Mineralien in welcher Menge im Wasser enthalten sind. Um Verunreinigungen zu verhindern, muss Mineralwasser noch am Quellort in Flaschen abgefüllt werden. Zudem wird es mehr als 200-mal amtlich untersucht. Erst dann darf es sich Mineralwasser nennen. Der Geschmack kann je nach Zusammensetzung der Mineralstoffe von sanft bis kräftig und von fein bis ausdrucksvoll variieren.

Heilwasser: Wie Mineralwasser stammt das Naturprodukt aus Grundwasservorkommen, das unter der Erdoberfläche gut vor Verunreinigungen geschützt ist. Es zeichnet sich deshalb durch eine ursprüngliche Reinheit aus. Charakteristisch ist zudem eine besondere Menge an Mineralstoffen. Wegen seines außergewöhnlichen Mineralstoffgehalts besitzt Heilwasser eine vorbeugende, lindernde oder heilende Wirkung. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist für die Zulassung des Produkts zuständig. Dafür muss die Wirkung bestätigt und die Qualität nachgewiesen werden. Während der Abfüllung am Quellort finden weitere Kontrollen statt, die die Sicherheit, Reinheit und Qualität gewährleisten. Aufgrund der rechtlichen Einstufung als Arzneimittel muss die Abfüllung von einem Arzt oder Apotheker begleitet werden.

Quellwasser: Das Naturprodukt stammt aus unterirdischen Wasservorkommen und ist an der Quelle mikrobiologisch einwandfrei. Es hat einen natürlichen Mineralstoffgehalt, der schwanken darf. Das Wasser wird noch am Ort der Quelle abgefüllt. Quellwasser ist nicht amtlich anerkannt, muss aber die chemischen Trinkwasseranforderungen erfüllen. Die Bezeichnung auf dem Etikett darf nicht zu einer Verwechslung mit Mineralwasser führen. Das Produkt wird oft in Wasserspender mit einem Volumen von etwa 19 Litern abgefüllt.

Tafelwasser: Die industrielle Herstellung des Produkts ist nicht an einen bestimmten Ort oder eine Quelle gebunden. Es ist erlaubt, bei der Produktion verschiedene Wasserarten wie Trinkwasser, Mineralwasser, Natursole oder Meerwasser zu vermischen. Außerdem dürfen Kohlensäure und Mineralstoffe zugesetzt werden. Das Amt muss anerkennen, dass die chemischen Anforderungen an Trinkwasser erfüllt werden. Tafelwasser wird oft in Flaschen oder Container für den Anschluss an Theken-Zapfanlagen abgefüllt.

Trinkwasser (Leitungswasser): Zu zwei Dritteln stammt Leitungswasser aus Grundwasser. Der Rest kommt aus Flüssen, Seen und Talsperren oder wird aus dem Uferboden gefiltert. Dieses Rohwasser darf durch unterschiedliche Verfahren unter Einsatz von Chemikalien aufbereitet werden. Die genauen mikrobiologischen und chemischen Anforderungen sind in der Trinkwasserverordnung geregelt. Damit es zum Trinken, Kochen, Putzen, Wäsche waschen et cetera geeignet ist, und darüber hinaus die Rohrleitungen nicht verkrustet, ist Leitungswasser in der Regel mineralstoffarm. Über ein weitverzweigtes Rohrleitungsnetz gelangt es in die Haushalte. Bis zum Wasseranschluss des Gebäudes garantiert der Versorger die Wasserqualität. Von dort bis zum Wasserhahn ist der Eigentümer für die Hygiene verantwortlich.

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