Inhaltsstoffe: Das Etikett auf der Mineralwasserflasche schafft Transparenz

Auf der Wasserleitung stehen die Inhaltsstoffe nicht

Wer genau wissen will, welche Inhaltsstoffe ein Mineralwasser enthält, kann das jederzeit nachlesen. Auf dem Etikett finden sich gesetzlich vorgeschriebene und freiwillige Angaben des Herstellers. Das ist hilfreich, wenn Verbraucher beispielsweise ein besonders natriumarmes Mineralwasser suchen. Bei Leitungswasser ist dies für den Konsumenten nicht unmittelbar ersichtlich. Wasserversorger informieren auf Anfrage und teilweise auch im Netz über die Inhaltsstoffe. Hin und wieder findet der Verbraucher Angaben über die charakteristischen Inhaltsstoffe des gelieferten Leitungswassers auch auf der Wasserrechnung.

Die Mineralbrunnen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Verbraucher auf dem Etikett über bestimmte Dinge zu informieren. Dazu gehören der Name der Quelle und der Ort der Quellnutzung. Außerdem müssen Name und Anschrift des Mineralbrunnenbetriebs ersichtlich sein.

Darüber hinaus muss das Etikett die sogenannte Verkehrsbezeichnung enthalten, also zum Beispiel „Natürliches Mineralwasser“ oder „Heilwasser“. An dieser Stelle nennen die Hersteller oft auch das Behandlungsverfahren. Es ist erlaubt, unerwünschte Inhaltsstoffe wie Eisen, Schwefel, Mangan und Arsen zu entfernen. Darauf weisen die Betriebe mit einer Bezeichnung wie „enteisent“ oder „entschwefelt“ hin. Auch der Kohlensäuregehalt darf verändert werden. Auf dem Etikett findet sich dann eine entsprechende Angabe.

 

Mineralwasser muss Mindesthaltbarkeitsdatum haben

Die charakteristischen Inhaltsstoffe werden ebenfalls auf dem Etikett ausgewiesen. Basis für die Angabe ist die amtliche Analyse, auf deren Datum die Betriebe verweisen. Als charakteristisch gilt ein Inhaltsstoff, wenn er einen festgelegten Anteil überschreitet. Darüber hinaus findet sich auf dem Etikett auch ein Mindesthaltbarkeitsdatum, dessen Angabe bei Lebensmitteln verpflichtend ist. Insbesondere sprudelndes Mineralwasser ist auch nach dessen Ablauf weiterhin genießbar, weil die Kohlensäure eine konservierende Wirkung hat.

Neben diesen verpflichtenden Angaben weisen die Hersteller freiwillig darauf hin, wenn das Mineralwasser reich an einem bestimmten Mineralstoff ist. Eine solche Hervorhebung ist zulässig, wenn eine bestimmte Konzentration vorhanden ist. Auf dem Etikett finden sich dann Bezeichnungen wie „kalziumhaltig“ oder „magnesiumhaltig“. Außerdem machen die Mineralbrunnen darauf aufmerksam, wenn das Produkt geeignet ist, um Babynahrung zuzubereiten, oder es Bluthochdruckkranken ermöglicht, sich natriumarm zu ernähren.

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